Die Platzordnung
1. Spielbetrieb:
KF1 und KF2 bezeichnen die Kleinfeldplätze!
Die Reservierung aller Plätze erfolgt durch Eintragung in dieses System.
2. Kleidung:
Die Benutzung der Tennisplätze ist nur in Tenniskleidung und mit geeigneten Tennisschuhen gestattet.
3. Spielzeit:
Auf allen Plätzen können maximal 2 zusammenhängende Stunden im Voraus eingetragen werden.
Die Plätze 1, 2, 5 und 6 können 7 Tage im Vorraus gebucht werden.
Die Plätze 3 und 4 können nur jeweils die nächsten 24 Stunden im Vorraus gebucht werden.
Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist nur dann gestattet, wenn sich keine anderen Mitglieder angemeldet haben. Die Spieler haben nach Ende der Spielzeit unaufgefordert den wartenden Spielern den Platz frei zu machen. Platz 1 und 2 dürfen bis 1. August des jeweiligen Jahres grundsätzlich erst bespielt werden, wenn alle anderen Plätze belegt sind.
4. Jugend– und Kinderspielbetrieb:
Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nach 17 Uhr nur dann spielen, wenn die Plätze nicht von erwachsenen Mitgliedern beansprucht werden. Eine Platzreservierung allein von Kindern bzw. Jugendlichen nach 17 Uhr ist nicht erlaubt! Das Spielen mit erwachsenen Mitgliedern ist jedoch zulässig. Für Jugendliche unter 18 Jahren, die berufstätig sind bzw. sich in Ausbildung befinden, gelten diese Einschränkungen nicht.
5. Gastspieler:
Mitglieder können mit Gästen spielen, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden. Die Gastspieler müssen vor Spielbeginn in das Gastspielerbuch (neben dem Telefon gegenüber der Damenumkleide) eingetragen werden. Die Gastspielergebühr ist nach Spielende in den Briefkasten neben dem Gastspielerbuch einzuwerfen. Die Gastspielergebühr beträgt pro Spieler und Stunde 5,- €. Auch Gastspieler sind zur Einhaltung dieser Spielordnung verpflichtet.
6. Platzpflege:
Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Spielbeginn den belegten Platz und die unmittelbar angrenzenden Flächen bei Bedarf zu wässern. Nach Beendigung des Spiels muss der gesamte Platz mit den bereitgestellten Geräten abgezogen werden, am Besten kreisförmig von Außen nach Innen.
7. Haftung für Schäden an der Anlage:
Die Tennisanlage ist so schonend wie möglich zu behandeln. Für Schäden, die mutwillig oder durch Nachlässigkeit entstanden sind, können die dafür verantwortlichen Personen zu Schadenersatzleistungen herangezogen werden. Schäden sind umgehend dem Vorstand oder dem Platzwart mitzuteilen.
8. Allgemeines:
Im gesamten Tennisheim gilt ein absolutes Rauchverbot. Das Clubheim und die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Auf Sauberkeit im gesamten Anlagenbereich ist zu achten.
Unmutsäußerungen auf der Tennisanlage sind auf ein verträgliches Maß zu beschränken. Insbesondere lautes Fluchen o.ä. ist zu unterlassen.