Die Platzordnung


1. Spielbetrieb:

KF1 und KF2 bezeichnen die Kleinfeldplätze!

Die Reservierung aller Plätze erfolgt durch Eintragung in dieses System.
 
2. Kleidung:
 
Die Benutzung der Tennisplätze ist nur in Tenniskleidung und mit geeigneten Tennisschuhen gestattet.  
   
3. Spielzeit:
 
Auf allen Plätzen können maximal 2 zusammenhängende Stunden im Voraus eingetragen werden.

Die Plätze 1, 2, 5 und 6 können 7 Tage im Vorraus gebucht werden.

Die Plätze 3 und 4 können nur jeweils die nächsten 24 Stunden im Vorraus gebucht werden.
 
Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist nur dann  gestattet,  wenn  sich  keine  anderen  Mitglieder  angemeldet  haben.  Die  Spieler  haben  nach  Ende  der Spielzeit unaufgefordert den wartenden Spielern den Platz frei zu machen. Platz 1 und 2 dürfen bis 1. August des jeweiligen Jahres grundsätzlich erst bespielt werden, wenn alle anderen Plätze belegt sind.
 
4. Jugend– und Kinderspielbetrieb:
 
Kinder  und  Jugendliche,  die  das  18.  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet  haben,  dürfen  nach  17  Uhr  nur  dann spielen,  wenn  die  Plätze  nicht  von  erwachsenen  Mitgliedern  beansprucht  werden.  Eine  Platzreservierung  allein  von  Kindern  bzw.  Jugendlichen  nach  17  Uhr  ist    nicht  erlaubt!  Das  Spielen  mit  erwachsenen Mitgliedern ist jedoch zulässig. Für Jugendliche unter 18 Jahren, die berufstätig sind bzw. sich in Ausbildung befinden, gelten diese Einschränkungen nicht.
 
5. Gastspieler:
 
Mitglieder  können  mit  Gästen  spielen,  wenn  die  Plätze  nicht  von  Mitgliedern  beansprucht  werden.  Die Gastspieler  müssen  vor  Spielbeginn  in  das  Gastspielerbuch  (neben  dem  Telefon  gegenüber  der Damenumkleide) eingetragen werden. Die Gastspielergebühr ist nach Spielende in den Briefkasten neben dem Gastspielerbuch einzuwerfen. Die Gastspielergebühr beträgt pro Spieler und Stunde 5,- €. Auch Gastspieler sind zur Einhaltung dieser Spielordnung verpflichtet.
 
6. Platzpflege:
 
Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Spielbeginn den belegten Platz und die unmittelbar angrenzenden Flächen bei Bedarf zu wässern. Nach Beendigung des Spiels  muss der gesamte Platz mit den bereitgestellten Geräten abgezogen werden, am Besten kreisförmig von Außen nach Innen.
 
7. Haftung für Schäden an der Anlage:
 
Die  Tennisanlage  ist  so  schonend  wie  möglich  zu  behandeln.  Für  Schäden,  die  mutwillig  oder  durch Nachlässigkeit  entstanden  sind,  können  die  dafür  verantwortlichen  Personen  zu  Schadenersatzleistungen herangezogen werden. Schäden sind umgehend dem Vorstand oder dem Platzwart mitzuteilen.
 
8. Allgemeines:
 
Im gesamten Tennisheim gilt ein absolutes Rauchverbot. Das Clubheim und die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Auf Sauberkeit im gesamten Anlagenbereich ist zu achten.
 
Unmutsäußerungen auf der Tennisanlage sind auf ein verträgliches Maß zu beschränken. Insbesondere lautes Fluchen o.ä. ist zu unterlassen.